Recht Teil 2 - AFCM - Amateurfunk Club Mostviertel

ÖVSV - LV3 ADL 311/312
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Recht Teil 2

AFU Kurs

Fragenkatalog für den Amateurfunkdienst
Prüfungsgegenstand Rechtliche Bestimmungen alle Klassen
Liste der Prüfungsfragen (Teil 2)

Teil 2    /  Teil 1

Frage 33:
Wo können Sie erfahren, unter welchen technischen Parametern (Sendeart, Leistungsstufe, Einschränkungen etc.)
Sie mit Ihrer Lizenzklasse in welchem Frequenzband Amateurfunk betreiben dürfen?
In der Anlage 2 der Amateurfunkverordung (AFV) werden die dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereiche, der Status,
die zulässige Bewilligungsklasse und Leistungsstufe sowie eventuelle Bemerkungen bzw. Einschränkungen definiert,

Frage 34:
Was ist ein und wozu gibt es ein Funktagebuch?
In einem Funktagebuch werden relevante Angaben über den Funkverkehr eingetragen.
Da es nicht verpflichtend ist ein Funktagebuch zu führen, kann jedoch die Fernmeldebehörde zur Klärung frequenztechnischer Fragen verlangen, dass dieses zu führen ist.
Dies kann auch EDV-technisch unterstützt sein.
Bei einem Notfunkverkehr ist der vollständige Text der Nachricht aufzuzeichnen.
Das Funktagebuch oder dessen Ausdruck ist mind. ein Jahr nach dem letzten Eintrag aufzubewahren.

Frage 35:
In welchem Umfang ist Mitbenutzung einer Amateurfunkstelle möglich?
Der Inhaber einer Amateurfunkprüfung oder der Stationsverantwortliche kann Personen, die die
Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben, unter Einhaltung dessen Bewilligungsklasse und
Leistungsstufe die Mitbenützung der Amateurfunkstelle gestatten und bleibt für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Sie haben den Betrieb der Funkstelle ständig und sorgfältig zu überwachen.

Frage 36:
Wer ist für Amtshandlungen nach dem TKG zuständig?
Sofern nicht anders bestimmt, ist das örtlich in Betracht kommende Fernmeldebüro zuständig.

Frage 37:
Nennen Sie einige Verwaltungsstrafbestimmungen in Bezug auf den Amateurfunk
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafen bis zu 1.000 Euro zu bestrafen, wer:
- Mit einer höheren als der zulässigen Sendeleistung sendet

- Mit einer größeren als der festgesetzten Bandbreite sendet

- Die Mitbenutzung seiner Amateurfunkstelle Personen gestattet, die keine Amateurfunkprüfung abgelegt haben.

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Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafen bis zu 3.000 Euro zu bestrafen, wer:

- Aussendungen in Frequenzbereichen die nicht dem Amateurfunkdienst zugewiesen sind.

- Notrufe stört oder nicht beantwortet.

- Ein anderes als nicht das zugewiesene Rufzeichen oder kein Rufzeichen sendet.

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Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafen bis zu 4.000 Euro zu bestrafen, wer:
- Eine Funkanlage oder eine Telekommunikationseinrichtung missbräuchlich verwendet.
- Daten der Rufzeichenliste für andere Zwecke als den Amateurfunkdienst verwendet.
- Störungen eines öffentlichen Kommunikationsnetzes verursacht.

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Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafen bis zu 8.000 Euro zu bestrafen, wer:

- Den Organen der Fernmeldebüros das Betreten von Grundstücken oder Räumen nicht gestattet.

- Die Durchführung einer Durchsuchung verhindert.

Frage 38:
Was ist eine CEPT - Lizenz oder CEPT-Novizen-Lizenz?
CEPT-Lizenz
 (Klasse 1) = eine unbefristete Amateurfunkbewilligung von der Behörde eines Staates,
der die CEPT- Empfehlung /R61-01anwendet.  
CEPT-Novizen Lizenz (Klasse 4) = eine unbefristete Amateurfunkbewilligung von der Behörde eines Staates,
der die CEPT- Empfehlung ENC/REC06 anwendet.

Frage 39:
Was darf ein ausländischer CEPT - Lizenz oder CEPT-Novizen-Lizenz-Inhaber in Österreich ohne eigenen  
österreichischen Bewilligung

Er darf drei Monate ab dem Tag der Einreise eine Amateurfunkstelle errichten und betreiben.

Frage 40:
Was bedeutet der Begriff Reziprozität und nennen ein Beispiel?
Begriff aus dem Völkerrecht
das besagt, dass ein Staat die Angehörigen fremder Staaten so behandelt,
wie seine eigenen Staatsbürger in diesem Staat behandelt werden.
Beispiel: Eine zeitlich befristete Bewilligung (je nach Vereinbarung zwischen 3 und 12 Monaten) für Ausländer
in Österreich wird nur dann erteilt, wenn im Land des Ausländers auch Österreichern die Errichtung und der
Betrieb von Amateurfunkstellen gestattet wird (Gleichseitigkeitsabkommen).

Frage 41:
Nennen Sie die Bewilligungsklassen und wozu berechtigen diese?
Die Klasse 1 (CEPT), Klasse 4 (CEPT Novize)  und die Klasse 3.
Klasse 1 = internationale Anerkennung als CEPT-Amateurfunkbewilligung, dessen Inhaber alle dem Amateurfunk
zugewiesenen Frequenzen mit den zugewiesenen Sendearten und der zugewiesenen und bewilligten Sendeleistung     
benutzen darf. Weiters dürfen unter Einhaltungen von Vorgaben Selbstbauanlagen verwendet werden.
Klasse 4 = nur auf 160, 80, 15, 10, 2 und 70cm, kein Selbstbau und Leistungsstufe A.
Klasse 3 = nur in Österreich gültig, der Bewilligungsinhaber darf nur den Frequenzbereich  144-146 MHz
und 430-439,1 MHz (70cm-Band)  mit den zugewiesenen Sendearten verwenden.
Weiters dürfen nur kommerziell gefertigte (mit CE- und  Geräteklassenkennung) und nicht veränderbare
Sendeanlagen maximal mit der Leistungsstufe A betrieben werden.

Frage 42:
Welche Leistungsstufen kennen Sie und nennen Sie deren Merkmale?
Leistungsstufe A =  100W maximale Spitzenleistung (PEP)
Leistungsstufe B =  200W maximale Spitzenleistung (PEP)
Leistungsstufe C =  400W maximale Spitzenleistung (PEP)
Leistungsstufe D = 1000W maximale Spitzenleistung (PEP)
Überschreitung dieser Grenzwerte um max. 20% wird als Messabweichung toleriert.

Frage 43:
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Amateurfunkbewilligung für die
Leistungsstufe C erteilt werden?
Wenn an dem im Antrag genannten Standort bereits seit mindestens einem Jahr eine Amateurfunkstelle
mit der Leistungsstufe B störungsfrei betrieben wurde.

Frage 44:
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Amateurfunkbewilligung für die Leistungsstufe D erteilt werden?
Diese kann nur auf Antrag von Amateurfunkvereinen und im öffentlichen Interesse tätigen Organisationen erteilt
werden, welche aber von den Ergebnissen eines 6-monatigen Probebetriebes abhängig gemacht werden kann.

Frage 45:
Was bedeutet der Status eines Funkdienstes (Primär, Primär/Exklusiv[Pex], Sekundär, ISM?
Primärer Funkdienst
, der Bereich wird von anderen Funkdiensten mit gleichen oder geringeren  Rechten
mitbenutzt.
Primärer Funkdienst Exklusiv, exklusiver Bereich für den Amateurfunkdienst.
Sekundärer Funkdienst, hierbei dürfen gegenüber dem Bereich zugeteilten primären Dienst keine Störungen
verursacht werden. Auf Anordnung ist Funkstille zu halten.
ISM = im diesem für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen zugeteilten
Bereich, müssen Amateurfunkstellen Beeinträchtigungen in Kauf nehmen.

Frage 46:
Ist die Verwendung der Betriebsart Telegraphie an eine bestimmte Voraussetzung gebunden?

Nein, bei Klasse 1, Klasse 4  und Klasse 3 ist die Verwendung aller Betriebsarten zulässig.

Frage 47:
Wann wird eine schädliche Störung als solche behandelt?
Eine schädliche Störung liegt vor, wenn ein Funkdienst, der im Rahmen seiner nationalen Bewilligung betrieben wird, wiederholt unterbrochen oder beeinträchtigt wird.

Eine schädliche Störung wird nur dann als solche behandelt, wenn die Funkanlagen entsprechend den Bewilligungen errichtet sind

und die gestörte Empfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben wird.

Frage 48:
Was gilt für einen Amateurfunkbetrieb auf Schiffen und in Flugzeugen?
An Bord eines Seefahrzeuges entscheidet der Kapitän und an
Bord eines Luftfahrzeuges der Pilot ob Amateurfunkverkehr durchgeführt werden darf.

Frage 49:
Welche Aussendungen dürfen von einer Amateurfunkstelle empfangen werden?
Aussendungen anderer Amateurfunkstellen
Rundfunkaussendungen
Nachrichten an alle, wenn sie für den allgemeinen Gebrauch der Öffentlichkeit bestimmt sind
Not- und Katastrophenfunkverkehr

Frage 50:
Was darf der Nachrichteninhalt einer Amateurfunkaussendung sein?
Der Inhalt muss in Sprache sein und kann in den verschiedenen Sendearten wie z. B. in Telegraphie (CW),
Phonie oder einer digitalen Betriebsart (Fernschreiber, AMTOR, PACTOR, HELL, Packet Radio, PKS31, SSTV) übermittelt werden.
Wobei alle festgesetzten Normen und Protokolle einzuhalten sind.
Eine Aussendung der Trägerfrequenz ohne Tastung oder Modulation ist nur zu Mess- oder Testzwecken
gestattet und auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Frage 51:
Gibt es eine Möglichkeit, dass ein Funkamateur, der die Prüfungskategorie 3 erfolgreich
abgelegt hat, auf anderen Frequenzen als den 70cm-Band Funkverkehr haben darf?
Ja, auf einer Klubfunkstelle, jedoch nur zum Zweck der Ausbildung und der Funkverkehr muß von einem
Inhaber der Bewilligungsklasse 1 überwacht wird.

Frage 52:
Wer darf eine Relaisfunkstelle errichten / betreiben / benutzen und wie ist deren Rufzeichen auszusenden?
Die Bewilligung wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller ein Amateurfunkverein oder

eine im öffentlichen Interesse tätige Organisation ist und der Einsatz hinsichtlich bereits  zugeteilter in- und ausländischer Betriebsfrequenzen störungsfrei erfolgen kann.

Frage 53:
Was haben Sie zu tun, wenn Sie Funkverkehr mit einer nicht bewilligten Amateurfunkstelle haben
und mit wem dürfen Sie keinen Amateurfunkverkehr haben?
Wenn sich während des Funkverkehrs herausstellt, dass die Gegenstation keine bewilligte Amateurfunkstelle ist,
ist die Verbindung sofort abzubrechen.
Der Funkverkehr mit anderen Funkstationen ist dann zu unterlassen, wenn dieser das Ansehen,
die Sicherheit oder die wirtschaftlichen Interessen eines Landes gefährdet, gegen Gesetze,
die öffentliche Ordnung oder Sittlichkeit verstößt.

Frage 54:
Welche besonderen Aufgaben hat die ITU in Bezug auf Funkdienste und welche Ausschüsse sind dafür zuständig?
Zuweisung der Frequenzen
Verbesserung zur Ausnützung der Frequenzbänder
Förderung der Zusammenarbeit der Hilfsdienste
(Radiocommunication Bureau) = registrieren der den Ländern zugeteilten Frequenzen, für die Sicherstellung der Anerkennung der Frequenzen zu sorgen, Mitglieder beraten, denen gestörte Frequenzbereiche zugeteilt sind
(Radiocommunication Sector) = beauftragt über den FUNKverkehr betreffende technische und betriebliche Fragen Studien durchzuführen und die Mitglieder auf Grund der Erkenntnisse zu beraten.
(Telecommunication Sector) = beauftragt über technische sowie über Betriebs- und Gebührenfragen des Telekommunikationsdienstes Studien durchzuführen und die Mitglieder  auf Grund der Erkenntnisse zu beraten.

Frage 55:
Was bedeutet mißbräuchliche Verwendung von Funkanlagen?
jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Sittlichkeit gefährdet und welche gegen die Gesetze verstößt.
jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer
jede Verletzung der nach diesem Gesetz und den internationalen Verträgen bestehendenund
jede Nachrichtenübermittlung, die nicht dem bewilligten Zweck einer Funkanlage entspricht
Es sind vom Inhaber einer Funkanlage geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine missbräuchliche auszuschließen.
Funkanlagen dürfen nur für den bewilligten Zweck sowie an den bewilligten Standorten, bewegliche
Anlagen nur in dem bewilligten Einsatzgebiet und nur unter der Verwendung der mit der Bewilligung zugeteilten Frequenzen und Rufzeichen betrieben werden.

Frage 56:
Was hat der Inhaber einer Amateurfunkstelle zu tun, wenn er nicht bei dieser Stelle anwesend ist?
sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Inbetriebnahme der Funkstelle durch unbefugte
Personen ausschließt.

Frage 57:
Welche Bestimmungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle im Ausland zu beachten?
Es müssen die Bestimmungen des Gastlandes beachtet werden.

Frage 58:
Unter welchen Voraussetzungen darf der Inhaber einer Amateurfunkbewilligung der Klasse 3 im Ausland Amateurfunkbetrieb durchführen?

Er muss eine Gastlizenz beantragen.

Frage 59:
Wozu berechtigt eine Amateurfunkbewilligung der Klasse 4
Der Inhaber einer Amateurfunkbewilligung der Klasse 4 darf:
1. Funkbetrieb im 160m, 80m, 15m, 10m , 2m und 70cm Band
2. Leistungsstufe A (100 W)
3. Kommerzielle, unmodifizierte Geräte

Frage 60:
Aufgrund welcher internationalen Regelung dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern auch
ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Österreich  Amateurfunk ausüben?
Auf Grund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01und ENC/REC06

Frage 61:
Unter welchen Voraussetzungen ist die Verbindung von Amateurfunkstellen mittels Internet zulässig?

Die Verknüpfung ist zulässig, wenn damit zwei oder mehrere Amateurfunkstellen verbunden oder
damit neue Übertragungstechnologien erprobt werden. Die Verknüpfung darf nicht für gewerblich-
wirtschaftliche Zwecke verwendet oder nur als Internetzugang genutzt werden z.B.: Echolink und D-Star.








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